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Parteigutachten Privatgutachten

Dies sind Gutachten, die Sachverständige außerhalb von Gerichtsverfahren für andere Auftraggeber (Privat) im Rahmen eines Werkvertrages erarbeitet werden. Dieses Gutachten ist im Gegensatz zu einem Gerichtsgutachten für die Gegenpartei nicht verbindlich.
Die Bezeichnung ‚Parteigutachten’ ist weit verbreitet, kann aber den Anschein erwecken, dass der Sachverständige das Gutachten parteiisch für den Auftraggeber erstellt. Der Sachverständige ist aber verpflichtet, das Gutachten objektiv unter Auswertung aller zur Verfügung stehenden Unterlagen (möglichst auch der Argumente der Gegenpartei) zu erarbeiten und er ist für Fehler in seinem Gutachten, die aus grober Fahrlässigkeit entstanden sind und zu einem Schaden geführt haben, haftbar.
Für die Erstellung von Privatgutachten gibt es keine Vorgaben zur Vorgehensweise, daher sollte mit dem Auftraggeber schriftlich ein Aufgabenkatalog vereinbart werden, der den Gutachten-Auftrag klar umreißt.
Auch bei einer mündlichen Gutachtenerstattung (z.B. bei der Überprüfung der fachgerechten Ausführung von Bauarbeiten) muss der Sachverständige Aufzeichnungen machen. Ein Privatgutachten kann auch vor dem Eingehen eines Bauprozesses in Auftrag gegeben werden, um dem Anwalt eine umfassende und richtige Darstellung der Situation zur ermöglichen und um die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens bewerten zu können.
Das Privatgutachten wird von der Prozesspartei bei einem von ihr ausgewählten Sachverständigen eingeholt und danach ins Verfahren als Beweismittel eingebracht. Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, darüber zu befinden, ob im Einzelfall ein Privatgutachten genügt oder ob zusätzlich ein Gerichtsgutachten einzuholen ist.

Passivhaus

Der Heizwärmebedarf von Passivhäusern ist erheblich geringer als von Niedrigenergiehäusern. Durch die besondere Qualität der Gebäudehülle (Wärmeschutz, Luftdichtheit etc.), moderne Haustechnik und Nutzung von Sonnen-Energie oder anderer regenerativer Energiequellen wird der zusätzliche Heizwärmebedarf von Passivhäusern auf max. 15 Kilowattstunden pro m2 Wohnfläche begrenzt.

Eine Weiterentwicklung des Passivhauses ist das "Nullenergiehaus", das im Jahresdurchschnitt die gesamte Energie (Wärme und Strom) selbst (z.B. solar) gewinnen kann.

PCB

Polychlorierte Biphenyle - in den 60er bis 80er Jahren u.a. als Weichmacher in Fugendichtungsmassen und Kabelummantelungen sowie in Kondensatoren eingesetzt (v.a. Schulen und Verwaltungsgebäude).

Seit 1989 in Deutschland verboten wegen begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential. PCB ist schwer abbaubar und reichert sich in der Nahrungskette an.

PCP

Abkürzung für Pentachlorphenol, ein Holzschutzmittel. Die Anwendung ist seit 1989 in Deutschland verboten, da es krebserregend ist.

Perimeterdämmung

Perimeterdämmungen werden oft mit Hartschaumdämmplatten aus Polystyrol oder Styropor ausgeführt. Ein dauerhafter Wärmeschutz und Feuchtigkeitsschutz kann durch entsprechende Dämmsysteme und Dränage-Systemlösungen ermöglicht werden.
Die Bauwerksabdichtung erdberührter Bauteile muss durch den Einbau von Schutzplatten bzw. -matten wirksam gegen thermische Einflüsse und mechanische Beschädigungen beim Verfüllen der Baugrube geschützt werden.
Die Perimeterdämmung muss von der Kellerwand bis in den Sockelbereich weitergeführt werden, um Wärmebrücken zu vermeiden.
Der sichtbare Teil ist über der Abdichtungsebene zusätzlich zu fixieren und mit einem Armierungsputz zu überarbeiten. Um die äußere Umhüllung eines Gebäudes im erdberührten Bereich zu schließen, ist eine Dämmung der Bodenplatte notwendig.
Dies kann auf einer ebenen und gut verdichteten Sauberkeitsschicht unter der Bodenplatte mit Perimeterdämmung erfolgen.

Die anwendungsbezogenen Anforderungen an Wärmedämmstoffe sind in der DIN V 4108-10 geregelt.

Die Dämmung muss wasserfest und druckbeständig sein, es werden meist geschlossenporige Schaumstoffmaterialien, z. B. extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten verwendet. Auch Recycling-Materialien wie Glasschaum-Granulat und Glasschaumplatten werden als Perimeterdämmung verwendet.

Seit Anwendung der Energieeinsparverordnung und der Nutzung von erdberührten Räumen als Aufenthaltsraum hat die Bedeutung von Perimeterdämmungen zugenommen.
Perlite

Perlite

Schüttdämmstoff aus vulkanischem Gestein.

Pfette

Die Pfette ist ein tragender Balken im Dachstuhl.
Es gibt verschiedene Pfetten:

Fußpfetten, Mittelpfetten, Firstpfetten sind die üblichen Vertreter.

Phasenverschiebung

Dies ist die Zeitspanne zwischen dem Auftreten der höchsten Außentemperatur und dem Auftreten der höchsten Innentemperatur.

Durch das Verzögern des Temperaturdurchgangs durch ein Bauteil gelangt die höchste Temperatur des Tages erst dann auf die Raumseite, wenn es draußen wieder kühler ist (nach ca. 10 Stunden).
Dann können die aufgeheizten Außenwände oder das Dach die Wärme an die Raumluft abgeben, die durch Lüften abgekühlt wird.

Photovoltaik

Der Begriff ist eine Zusammensetzung aus dem griechischen Wort für Licht und dem Namen des Physikers Alessandro Volta. Photovoltaik bezeichnet die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Solarzellen. So genannte Photovoltaik-Elemente können auch nachträglich auf den Dächern von Altbauten angebracht werden und zur Stromerzeugung genutzt werden.

Polycyclische aromatisierte Kohlenwasserstoffe (PAH's)

Dies sind Kohlenwasserstoffverbindungen, die vor allem im Teer, im Erdöl und in der Kohle enthalten sind. Solche Verbindungen entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischen Materialien. Autoabgase und Tabakteer enthalten ebenfalls PAH's. Zahlreiche PAH's sind krebserzeugend.

Potentielle Energie

Um den Abstand eines Körpers vom Erdmittelpunkt zu vergrößern, ihn zu heben, muss Arbeit verrichtet werden.
Diese ist dann im Körper als potentielle Energie im Körper gespeichert.

Primärenergie

Das ist die in den natürlichen Quellen Erdöl, Kohle, Erdgas, Uran oder auch in der Wasserkraft gespeicherte Energie.

Primärenergiebedarf

Energiemenge, die alle Transportverluste einschließt, die von der Energiegewinnung bis einschließlich der Heizwärmeabgabe in einem Raum angefallen sind.

Beim Wohnen und Leben in einem Gebäude beschreibt der Primärenergiebedarf die Energiemenge die im Jahr verbraucht wird um Heizung und Warmwasserbedarf zu decken. Eingeschlossen sind dabei auch der Stromverbrauch der Anlagen (Steuerung) und Pumpen die notwendig sind.
Zudem werden dabei auch die Energiemengen mit in die Kalkulation mit einbezogen, die für den eigentlich verbrauchten Energieträger außerhalb des Gebäudes entstehen. (mehr in der DIN V 4701-10).

Primärenergiefaktor

Zur Ermittlung des Primärenergiebedarfes wird der errechnete oder gemessene Energiebedarf unter Berücksichtigung des beteiligten Energieträgers mit einem Primärenergiefaktor multipliziert.
Dieser Faktor wird in Deutschland in der EnEV (Energieeinsparverordnung) festgelegt.



EnergieträgerPrimärenergiefaktor EnEV
Heizöl1,1
Erdgas, Flüssiggas1,1
Steinkohle, Braunkohle1,1 bzw. 1,2
Holz0,2
Nah- und Fernwärme aus KWK0,0 bzw. 0,7
Nah- und Fernwärme aus Heizwerken 0,1 bzw. 1,3
Strom3,0 (EnEV 2007:2,7)


Pufferspeicher (Wärmespeicher)

Bei Einsatz eines Pufferspeichers kann der Festbrennstoff-Heizkessel immer mit einer möglichst hohen Teilleistung oder am besten sogar mit Nennleistung betrieben werden. Damit arbeitet er in einem sehr günstigen Bereich. Die überschüssige Wärme, die hierbei erzeugt wird, gelangt in den Pufferspeicher und wird dort bevorratet.
Das Gleiche gilt im Prinzip auch für Wärmepumpenanlagen. Für beide Anlagentypen ist ein Wärmespeicher unbedingt erforderlich, wobei unter Umständen als Wärmespeicher auch die massiven Bauteile des beheizten Gebäudes in Frage kommen, etwa bei der Fußbodenheizung.