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Effizienz

Die Effizienz ist die Beschreibung der Wirksamkeit, mit der zum Beispiel Heizöl in Raumwärme umgewandelt wird.

Emission

Dies umfasst den Ausstoß von Luftverunreinigungen, Stoffen, Gerüchen, Lärm, Erschütterungen, Strahlen und ähnliche Erscheinungen aus einer Anlage in die Umgebung.

Endenergie

Dies ist die von den Verbraucher/innen benötigte Energie in Form von Heizöl, Gas und Strom etc.
Als Endenergie ist der Teil der Primärenergie, die nach Transport- und Umwandlungsverlusten, zur Verfügung steht.
Energie (Primärenergie) kommt in der Natur als, die freier oder in gebundener Energieträger vor z.B.
* als fossile Energieträger (Braunkohle, Steinkohle, Erdgas und Erdöl)
* als erneuerbare Energie (zum Beispiel Wasserkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Windenergie, Biomasse)
* als Kernenergieträger.
Die Primärenergieträger werden durch Umwandlung (Verbrennung, Spaltung oder Raffinieren) zu Sekundärenergie. Die Umwandlung lässt einen Teil der Energie verloren gehen oder benötigt Fremdenergie, um überhaupt stattzufinden. Die entstehenden Sekundärenergien sind zum Beispiel elektrischer Strom, Treibstoffe (Benzin, Diesel, Heizöl, Kerosin) oder Fernwärme. Der Transport der Sekundärenergie zum Verbraucher erzeugt weiter Verluste.
Was dann übrig bleibt und beim Verbraucher ankommt, bezeichnet man als Endenergie.

Endenergie-Bedarf

Energieaufwand, der in einem Haus für die Raumerwärmung gebraucht wird. Eingeschlossen sind darin z.B. der Stromverbrauch für Heizungspumpen und die Verluste der Heizungsleitungen. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die mit dem Verbrauch verglichen werden kann.

Energetische Amortisationszeit

Die energetische Amortisationszeit ist die Zeitdauer, die eine Energieerzeugungsanlage (z.B. ein Kraftwerk oder eine Solaranlage) benötigt, um die Energiemenge zu gewinnen und bereitzustellen, die zur Herstellung, zum Betrieb und zur Entsorgung der gesamten Anlage benötigt wird.

Energie-Bedarf

Berechneter Energiekennwert in KWh je m² für festgelegte Klimabedingungen.
Der Bedarf ist unabhängig vom Nutzerverhalten des Gebäudes. Er ist somit eine berechnete Eigenschaft eines Gebäudes.

Energie-Verbrauch

Energie, die messbar verbraucht wurde. Der 'Energie-Verbrauch' hängt vom Verhalten des Nutzers und vom Klima des Messzeitraumes ab.

Energieausweis (Arten der Ausweise)

Der Energieausweis wird für das gesamte Wohngebäude erstellt. Es gibt zwei Arten:

Auf Grundlage des Energiebedarfs (nachfolgend "Bedarfsausweis" genannt) Die Energiebedarfskennwerte (für End- und Primärenergie) werden rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme von standar­disierten Randbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur etc.) berechnet. Es sind keine Messungen, wie z.B. Wärmebilder erforderlich. Die Vorteile dieses Ausweises: Zum einen sind die Kennwerte unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner; zum anderen beziehen sich die Modernisierungsempfehlungen auf die konkrete Bausubstanz.

Auf Grundlage des Energieverbrauchs (nachfolgend "Verbrauchsausweis" genannt) Der Energieverbrauchskennwert (für Endenergie) wird rechnerisch auf der Grundlage von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung oder anderer geeigneter Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes ermittelt. Über Klimafaktoren werden die Verbrauchsdaten auf einen deutschland­weiten Mittelwert umgerechnet, sodass z.B. besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewer­tung des Gebäudes führen. Die Nachteile dieses Ausweises: Zum einen sind die Kennwerte abhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner; zum anderen sind die Modernisierungsempfehlungen eher allgemeiner Art.

Bis zum 01. Oktober 2008 besteht für alle Gebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Danach besteht diese Wahlfreiheit weiter:
für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, unabhängig vom Baujahr;
für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, müssen ab 01.10.2008 Bedarfsausweise erstellt werden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 aufwiesen oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.

Welcher Ausweis: Bedarf oder Verbrauch?
Wer nur nach den Kosten schaut: am billigsten ist sicher der Verbrauchsausweis. Ist jedoch eine Modernisierung geplant, so empfiehlt sich der Bedarfsausweis. Er kann konkretere Hinweise auf die Schwachstellen des Gebäudes geben und als Grundlage für eine weiter gehende Beratung dienen. Nach erfolgter Modernisierung kann er mit begrenztem Aufwand auf den neuesten Stand gebracht werden und den verbesserten Standard des Gebäudes dokumentieren. Der Verbrauchsausweis dagegen kann frühestens drei Heizperioden nach Modernisierung auf den verbesserten Standard aktualisiert werden. Bei Verkaufsverhandlungen dürfte der Bedarfsausweis ein verlässlicheres Dokument der energetischen Qualität des Gebäudes darstellen als die im Verbrauchsauweis umgerechneten Heizkostenbelege.

Sonderthema: ENERGIEAUSWEIS

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema 'Energiepass Energieausweis' ( FAQ-Bereich )

Energieausweis (Aussteller)

Ausstellungsberechtigt sind laut EnEV nur Fachkräfte mit besonderer Aus- oder Weiterbildung und Berufspraxis (meist Ingenieure, Architekten oder Handwerker). Die EnEV gibt eine genaue und abschließende Aufzählung der Voraussetzungen. Da es kein amtliches Zertifikat der Zulassung gibt, muss sich der Auftraggeber auf die Aussage des Ausstellers verlassen.
Allerdings: wer vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt, ohne dazu berechtigt zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld belegt werden kann.

Ausstellerberechtigung und Ausstellerqualifikation

Da es kein spezielles Zertifikat für die nach EnEV zugelassenen Aussteller gibt, empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung des Ausstellers, dass er persönlich zur Ausstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2007 berechtigt ist. Die formale Zulassung des Ausstellers sagt allerdings noch nichts über seine Qualifikation. Vergleichen Sie daher die verschiedenen Angebote.
Achten Sie auch darauf, dass der Aussteller eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die ggf. entstehende Ansprüche im Fall fehlerhaft ausgestellter Ausweise abdecken kann.

Ausstellersuche
Eine vollständige Liste der zugelassenen Aussteller gibt es nicht. Bei der Internetsuche findet man sowohl Portale mit Ausstellerübersichten (meist nach Postleitzahl geordnet) als auch Einzelaussteller. Die Einträge beruhen in der Regel auf ungeprüften Selbstauskünften der Aussteller. Die Liste der Deutsche Energieagentur: (Energieausweis)nimmt nur Aussteller auf, deren Qualifikation von ihr geprüft wurde. Eine Gewähr für die Qualität und Richtigkeit der Ausweise ist damit aber noch nicht verbunden. Legen Sie daher vor Auftragsvergabe anhand dieser Checkliste Ihre Leistungs- und Qualitätsanforderungen fest und vergleichen Sie verschiedene Angebote - wir helfen Ihnen dabei gerne.

Sonderthema: ENERGIEAUSWEIS

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema 'Energiepass Energieausweis' ( FAQ-Bereich )

Energieausweis (Datenerhebung)

Datenerhebung
Der Eigentümer kann Daten bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind. Der Aussteller darf diese nur verwenden, wenn keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Eine Besichtigung oder Begehung des Gebäudes ist nicht vorgeschrieben.

Datenerhebung und Ortstermin
Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren. Wird die Richtigkeit des Energieausweises z.B. nach einem Hausverkauf vom Käufer in Frage gestellt, so gewinnt die Form und Qualität der Datenerhebung eine besondere Bedeutung. Es empfiehlt sich daher für den Eigentümer, beim Aussteller eine Gesamtübersicht der verwendeten Eingangsdaten mit Angabe der Datenquellen in Auftrag zu geben. Empfehlenswert ist auch die Verwendung eines standardisierten Erhebungsbogens, dessen Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch die EnEV in Aussicht gestellt wird.
Eine Besichtigung oder Begehung des Gebäudes mit weitgehender Datenerhebung durch den Aussteller ist zwar nicht vorgeschrieben und hat ihren Preis, sichert aber den Eigentümer bei Zweifeln an der Richtigkeit des Ausweises und möglichen Schadensersatzforderungen besser ab. Werden konkrete Modernisierungsempfehlungen oder gar eine Energieberatung erwartet, ist ein Vor-Ort-Termin unabdingbar.


Sonderthema: ENERGIEAUSWEIS

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Energieausweis (Energiepass - alte Bezeichnung)

Sonderthema: ENERGIEAUSWEIS

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema 'Energiepass Energieausweis' ( FAQ-Bereich )

Die Pflicht zum Zugänglichmachen eines Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern bzw. Mietern wird stufenweise je nach Gebäudeart und Baualter zur Anwendung kommen:
• ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965;
• ab 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude;
• ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngbäude.

Energieausweis (Energieverbrauch Energiekosten)

Der Energieausweis erlaubt keinen unmittelbaren Rückschluss auf den zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten. Warum nicht? Der Ausweis gilt für das ganze Gebäude, eine einzelne Wohnung kann merklich davon abweichen. Auch Gebäude mit gleichem Energiekennwert können je nach Energieträger und Heiznebenkosten voneinander abweichen. Zudem wird im Bedarfsausweis nicht nur der Endenergieverbrauch bewertet sondern auch der Primärenergieverbrauch, d.h. die gesamte Kette der Energiebereitstellung "von der Ölquelle, dem Bergwerk oder Baum bis zum Heizkörper". So kann ein Haus mit Pelletheizung aufgrund des günstigen Primärenergiefaktors von Biomasse leicht eine gute Note erreichen, bei unzureichender Wärmedämmung aber dennoch Energiekosten wie ein Haus mit schlechterer Bewertung verursachen.
Beim Verbrauchsausweis muss beachtet werden, ob Warmwasser mit eingerechnet ist. Sonst ist der Vergleich schwierig.

Vergleichswerte Endenergiebedarf
Die Skala "Vergleichswerte Endenergiebedarf" (Seite 2/3 des Ausweises) ist irreführend. Häuser, die dort noch als mittelmäßig eingestuft werden, sind eher schlecht.


Sonderthema: ENERGIEAUSWEIS

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Energieausweis (Form des Ausweises und Gültigkeit)

Der Energieausweis wird für das ganze Gebäude ausgestellt und stellt den Durchschnittswert dar. Einzelne Wohnungen können je nach Beschaffenheit und Lage im Gebäude deutlich vom Durchschnittswert abweichen. Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf rechtzeitige Bereitstellung des Ausweises. Die Kosten sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Energieausweise gelten in der Regel zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Wird das Gebäude im Zusammenhang mit größeren Änderungen gemäß EnEV neu berechnet, so ist ein neuer Ausweis auszustellen.

Form des Ausweises
Energieausweise, die nach dem 25.04.2007 ausgestellt werde, müssen der in der EnEV 2007 vorgeschriebenen Form entsprechen und vom Aussteller eigenhändig oder durch Nachbildung der Unterschrift unterschrieben sein. Farbausdruck ist nicht vorgeschrieben. Früher ausgestellte Wärmebedarfsausweise oder Energiepässe, die nach EnEV als Energieausweise anerkannt werden, können in der damals gültigen Form verwendet werden.

Billigausweise
Zunehmend tauchen Billig- und Schnäppchenangebote für Energieausweise auf. Dahinter verbergen sich in der Regel Verbrauchsausweise mit Datenerhebung per Internet und Postzustellung des Ausweises. Sofern Sie sich für diesen Ausweistyp entscheiden, so prüfen Sie die Angebote insbesondere auf Aussteller­berechtigung, korrekte Datenerhebung und Verwendung der vorgeschriebenen Ausweisformulare. Bereits bei der Datenerhebung gibt es erhebliche Unterschiede. Verlangen Sie eine Dokumentation der verwendeten Eingangsdaten. Nutzen Sie bei Bedarf die Fachkompetenz und Unabhängigkeit unserer Energieberatungskräfte.

Sonderthema: ENERGIEAUSWEIS

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Energieausweis (Gutachten)

Ausweis und vorhandene Gebäudegutachten und vorhandene Berechnungen

Ist zur Vorbereitung einer Modernisierung ein Gebäude-Energiegutachten (gefördert vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA) erstellt worden oder liegen alte Berechnungen vor, so kann der Ausweis leichter erstellt werden.
Die Ausweiserstellung selbst ist nicht förderfähig, kann aber meist bei vorliegenden Gutachten kostengünstiger angeboten werden, da die für einen Bedarfsausweis erforderlichen Daten vorliegen.


Sonderthema: ENERGIEAUSWEIS

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Energieausweis (Inhalt)

Die Form des Ausweises ist in der EnEV 2007 verbindlich vorgeschrieben. Der Ausweis umfasst vier Seiten. Er enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, Kennwerte für Energiebedarf oder Kennwerte für Energieverbrauch inklusive Vergleichswerten verschiedener Baustandards sowie Erläuterungen dazu. Im Anhang werden für den Gebäudeeigentümer in knapper Form kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes empfohlen. Ausweis und Anhang müssen vom Aussteller mit Name, Anschrift und Berufsbezeichnung versehen und eigenhändig oder mit Nachbildung der Unterschrift unterschrieben sein. Ein Farbausdruck ist nicht vorgeschrieben.


Sonderthema: ENERGIEAUSWEIS

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Energieausweis (Pflichten)

Sonderthema: ENERGIEAUSWEIS

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Die Pflicht zum Zugänglichmachen eines Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern bzw. Mietern wird stufenweise je nach Gebäudeart und Baualter zur Anwendung kommen:
• ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965;
• ab 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude
• ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngbäude.

Energieausweis (Pflichten)

Die EnEV 2007 verpflichtet den Eigentümer einer Wohnung oder eines Wohngebäudes, potenziellen Mietern oder Käufern einen gültigen und vollständigen Energieausweis zugänglich machen. Anspruch auf eine Kopie besteht nicht. Für Wohngebäude mit Baufertigstellung bis 1965 gilt diese Verpflichtung ab 1. Juli 2008, für jüngere Wohngebäude ab 1. Januar 2009. Wer den Energieausweis vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro belegt werden.
Wer im selbstgenutzten Wohneigentum bleibt oder nicht neu vermietet, braucht also keinen Energieausweis. Auch für Baudenkmäler braucht kein Ausweis erstellt zu werden.

Verpflichtet der Energieausweis zur Verbesserung der Wärmedämmung?
Nein, der Ausweis dokumentiert lediglich den Ist-Zustand. Auch die EnEV selbst fordert nur in wenigen Fällen (z.B. bei zugänglichen, nicht begehbaren Dachböden) eine Nachrüstung. Aber: auch ohne gesetzliche Verpflichtung sind Eigentümer von Gebäuden mit hohem Energiebedarf gut beraten, durch Wärmedämmung oder moderne Heiztechnik die Bewertung im Energieausweis zu verbessern.


Sonderthema: ENERGIEAUSWEIS

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Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung -
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden -
abgekürzt auch EnEV genannt - wurde im Februar 2002 eingeführt und ersetzt die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung von 1995. Eine Novellierung wurde 2004 durchgeführt.

Der ermittelte Energiebedarf (Energiemenge) soll vorgeschriebene Werte (z.B. Neubau-Heizwärmebedarf 40-70 kWh/m²a) nicht überschreiten und erfordert dem entsprechende Sanierungsmaßnahmen. Diese wiederum werden größtenteils durch Förderdarlehen mittels KfW-Bank unterstützt.

Die EnEV enthält auch Nachrüstanforderungen für Altbauten, deren Pflicht zur Umsetzung allerdings am Gebot der Wirtschaftlichkeit überprüft wird.

Energieträger

Stoffe oder physikalische Erscheinungen, die genutzt werden können, um Energie zu speichern oder zu transportieren. Im Gebäudebereich sind dies hauptsächlich Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle und Biomasse) sowie Strom (auch aus Photovoltaik-Anlagen) und Fernwärme.

Erdsonde

(auch Erdwärmesonden, Erdkollektor)

Erdsonden nutzen die Temperaturkonstanz und Wärmeenergie des Bodens. Ab einer Tiefe von 15 Metern herrscht eine konstante Jahrestemperatur, die ab ungefähr 30 Metern nach der geothermischen Tiefenstufe allmählich ansteigt.

Die Sonde wird in eine Erdbohrung (bis 150 m tief) geführt. Nach Einführen der Rohre werden die Bohrungen mit einer Suspension verpresst, dadurch optimale Wärmeübertragung.