Glossar
CE-Zeichen
Ein Bauprodukt darf nur dann mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, wenn es in den Anwendungsbereich der Bauprodukterichtlinie fällt. Mit Bauprodukten sind dabei alle Produkte gemeint, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut werden. Mit diesen Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die gebrauchstauglich sind und den üblichen Regelungen entsprechen. Es handelt sich um Baustoffe und Bauteile, um Anlagen und Einrichtungen und ihre Teile für Heizung, Klima, Lüftung, sanitäre Zwecke, elektrische Versorgung, Lagerung umweltgefährdender Stoffe sowie um vorgefertigte Bauwerke, die als solche auf den Markt kommen, wie z.B. Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, dass grundlegende Sicherheitsforderungen (in Richtlinie genannt), eingehalten und alle anzuwendenden Richtlinien beachtet werden. Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, es ist meist nur eine Aussage des Herstellers (im vorgenannten Sinne!).
Chemischer Holzschutz
Als chemischen Holzschutz heißt Behandlung des Holzes mit Holzschutzmitteln, um vor einer Schädigung durch holzzerstörende Insekten oder Pilzen zu schützen.
Chemischer Holzschutz sollte vorbeugend eingesetzt werden und den baulichen Holzschutz unterstützen.
IN der DIN 68800-3 werden Holzteile im Bauwesen je nach Art der Gefährdung in die Gefährdungsklassen 0 - 4 unterteilt.
Gefährdungsklasse 0 - GK 0
kein Holzschutz
Gefährdungsklasse 1 - GK 1
Resistentes Holz oder Holzschutzmittel gegen Insektenbefall
Gefährdungsklasse 2 - GK 2
Resistentes Holz oder Holzschutzmittel gegen Insekten- und Pilzbefall
Gefährdungsklasse 3 - GK 3
Resistentes Holz oder Holzschutzmittel gegen Insekten- und Pilzbefall, Schutzmittel müssen fixieren
Gefährdungsklasse 4 - GK 4
Holzschutzmitteleinsatz grundsätzlich notwendig
Chemischer Holzschutz - Gefährdungsklasse 1
Gefährdungsklasse 1 (Insekten)
Bei der Gefährdung des Holzes durch Insekten müssen drei Klassen unterschieden werden.
1. Frischholzinsekten, wie z. B. der Borkenkäfer und die Holzwespe, befallen nur den lebenden oder den frisch gefällten Stamm.
2. Faulholzinsekten, wie z. B. der Trotzkopf, befallen nur feuchtes oder von Pilzen vorgeschädigtes Holz.
3. Trockenholzinsekten, wie z. B. der Hausbock oder der gewöhnliche Nagekäfer, können trockenes oder halbtrockenes Holz befallen.
Bei den genannten Schädlingen ernähren sich die Larven der Insekten von der Holzsubstanz. Eine Gefahr für die Holzkonstruktion an Gebäuden besteht in der Regel nur durch Trockenholzinsekten. Die Larven der Frischholzinsekten können im trockenen Holz nicht leben und werden bei der technischen Trocknung getötet.
Die Lebensmöglichkeit für Larven der Trockenholzinsekten nimmt mit sinkender Holzfeuchte und niedrigen Temperaturen ab. Für kleine Holzquerschnitte, wie z. B. von Latten, besteht kaum Gefahr gering.
Die Hölzer müssen von den Insekten angeflogen werden können, sie legen die Eier nur in Rissen oder Spalten ab. Eine Gefährdung für vollständig umbautes Holz ist nicht gegeben.
Auf einen chemischen Holzschutz auch bei tragenden Konstruktionen kann und soll nach DIN 68800 verzichtet werden wenn diese:
- Konstruktionen mindestens dreiseitig sichtbar und kontrollierbar sind.
- Konstruktionen allseitig mit einer geschlossenen Bekleidung abgedeckt sind.
- Kernhölzer, wie z. B. Kiefer, Lärche, Douglasie und Eiche (mit einem Splintanteil bis 10 %) verwand werden
Bei Holzarten einer geringeren Resistenz muss ein chemischer Holzschutz erfolgen. Holzschutzmittel mit dem Prüfprädikat “Iv” (Insektenvorbeugend) sind hier anzuwenden.
Chemischer Holzschutz - Gefährdungsklasse 2
Gefährdungsklasse 2 (Pilze)
Holz wird in der Regel von 2 Arten von Pilze gefährdet.
1. Holzverfärbende Pilze:
Bläuepilze und Schimmelpilze zerstören die tragende Holzsubstanz nicht und bilden nur eine Verfärbung aber keine Gefahr für die Tragkonstruktion.
2. Holzzerstörende Pilze:
Diese Pilze können erst ab einer rel. Holzfeuchte von 25 % wirken. Holz muss immer unter 20 % rel. Holzfeuchte eingebaut werden daher kommen solche Pilze in der Regel nur vor wenn durch Bauschäden oder Konstruktionsmängel eine so hohe Feuchtigkeit vorherrscht.
Diese holzzerstörenden Pilze bilden sich bei hoher Luftfeuchtigkeit in einem recht kurzen Zeitraum.
Die Sporen der Schimmelpilze kommen überall vor.
Bei Neubauten mit zu nassen Baumaterialien besteht eine hohe Gefährdung durch Schimmelpilze. Die während der ersten Heizphase nach oben steigen Wärme nimmt viel Feuchtigkeit mit in den Dachraum. An ungedämmten Konstruktionsteilen in ungeheizten, schlecht gelüfteten Räumen (z. B. Spitzboden) schlägt sich schnell Feuchtigkeit nieder, Folge Schimmelpilze.
Bei Neubauten sollte auf ausreichend Lüftung geachtet werden und, dass die Luftfeuchtigkeit nicht über 70 % ansteigt (ggf. Messgerät aufstellen)
Auf einen chemischen Holzschutz kann auch bei tragenden Konstruktionen verzichtet werden wenn, weder Erdkontakt noch Verwitterung oder Auswaschungen droht:
Vor Allem bei Konstruktionen, die ausreichend belüftet sind,
oder
Konstruktionen, die diffusionsoffenen abgedeckt sind (sd-Wert bis 0,2 m) und mit einem Faserdämmstoff nach DIN 18165 oder entsprechender Zulassung eingebaut werden
oder
wenn Kernhölzer, der Holzarten beispielsweise Kiefer, Lärche, Douglasie und Eiche (splintfrei), verwendet werden.
Bei Holzarten einer geringeren Resistenz muss ein chemischer Holzschutz erfolgen.
Holzschutzmittel mit dem Prüfprädikat “P” (Pilzwidrig) sind hier anzuwenden.
Chemischer Holzschutz - Gefährdungsklasse 3
Gefährdungsklasse 3 (Auswaschung)
Auswaschung und dann Zerstörung durch Pilze kann nur durch einen Verwitterungsschutz verhindert werden, ein Anstrich reicht wegen der Rissbildung alleine nicht aus. Das Holz muss in seiner Substanz geschützt werden. z.B. Fachwerkkonstruktion.
Auf einen chemischen Holzschutz auch bei tragenden Konstruktionen, die nicht dem Erdkontakt ausgesetzt sind, kann und soll nach DIN 68800 verzichtet werden wenn:
Kernhölzer, wie z. B. Eiche (splintfrei), verwendet werden.
Bei allen Holzarten einer geringeren Resistenz muss ein chemischer Holzschutz erfolgen. Holzschutzmittel mit dem Prüfprädikat “W” (Witterungsbeständig) einsetzen.
Chemischer Holzschutz - Gefährdungsklasse 4
Gefährdungsklasse 4 (Erdkontakt)
Für den Erdkontakt liegt auch eine Gefährdung durch holzzerstörende Pilze vor. Hier werden wegen der besonderen Belastung durch das Erdreich hohe Anforderungen an die Holzart oder das Holzschutzmittel gestellt.
Auf einen chemischen Holzschutz auch bei tragenden Konstruktionen kann und soll nach DIN 68800 verzichtet werden wenn:
Kernhölzer, wie z. B. Teak und Afzelia (splintfrei),
oder
bei einer nicht tragenden Konstruktion, z. B. Robinie, verwendet wird.
Soll dennoch eine Holzart geringerer Resistenz eingesetzt werden, so muss ein chemischer Holzschutz erfolgen. Dabei sind Holzschutzmittel mit dem Prüfprädikat “E” (Moderfäulewidrig) einzusetzen.
CO2
Kohlendioxid, farb- und geruchloses Gas, das bei der Verbrennung entsteht. Es bewirkt den Treibhauseffekt und Klimaveränderungen.
CO2-Emissionen
Die Kohlendioxidemissionen stellen einen Kennwert für die Menge aller klimaschädlichen Gase dar, die durch den Einsatz der verschiedenen Energieträger (Kohle, Gas, Öl etc.) frei werden. Jede Energieeinsparung, die eine Reduktion dieser Emissionen bewirkt, ist ein Beitrag zum Klimaschutz.










