Experten Vertrag
Inhaltsverzeichnis:
- §1Gegenstand des Vertrages
- §2Teilnahmevoraussetzungen der Experten
- §3Aufgaben der Experten
- §4Neutralität
- §5Rechte der Experten
- §6Ruhen der Expertentätigkeit
- §7Deaktivierung des Zuganges
- §8Zugang und Passwort, Geheimhaltung, Datenschutz
- §9Vergütung der Expertentätigkeit
- §10Beitrag für den Eintrag in die Expertenliste
- §11Logo und Nutzungsrecht
- §12Haftung der Vertragsparteien
- §13Vertragslaufzeit, Beendigung des Vertragsverhältnisses
- §14Urheberrecht
- §15Inkrafttreten des Vertrages
- §16Schlussbestimmungen
Anlage 2 Bedingungen für die Teilnahme am Expertennetzwerk KN21
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PRÄAMBEL
Ziel der Internetseite "altbauwissen.nrw.de" ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der energetischen und ökologischen Qualität im Gebäudebestand zu leisten und dem Markt der Gebäudesanierung fördernde Impulse zu geben.
Träger der Plattform und des zugehörigen Expertennetzes, als qualitätsgesichertes, transparentes Netzwerk, ist die VZ NRW.
Die Internetseite dient als zentrale Kommunikationsplattform für interessierte Verbraucher und Experten. Experten sind unabhängige Fachleute aus dem Bausektor wie Architekten, Ingenieure, Handwerker und Mitarbeiter von Institutionen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen), die sich verpflichten, die energetische und ökologische Sanierung der vorhandenen Bausubstanz durch ihr Wissen voranzubringen. Ausgeschlossen sind hingegen der Handel und die Hersteller und Fachleute, die in festen Vertragsverhältnissen zu den Vorgenannten stehen.
Über die Internetseite werden auf schnellem Wege spezifische und allgemeine Fragestellungen der energetischen und ökologischen Gebäudesanierung beantwortet und in einer Datenbank gesammelt. Neben den sofort abrufbaren Informationen werden für die Beantwortung von Fachfragen Experten herangezogen, die auch selber das Netzwerk zur Informationsbeschaffung nutzen.
Jeder beteiligte Experte unterstützt durch seine Beiträge die Ziele des Netzwerkes.
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§ 1 Gegenstand des Vertrages
- Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme des Experten am Netzwerk zur Online-Auskunftserteilung auf der von der VZ NRW betriebenen Internetseite "altbauwissen.nrw.de".
- Die Expertentätigkeit wird von der oben im Vertrag als Experten benannten Person persönlich, eigenverantwortlich und weisungsfrei ausgeführt.
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§ 2 Teilnahmevoraussetzungen der Experten
- Der Experte bewirbt sich bei der VZ NRW für ein oder mehrere Fach- und Spezialgebiete, in denen er durch Ausbildung, Beruf oder anerkannte Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen qualifiziert ist.
- Die Teilnahmevorrausetzung kann auch durch entsprechende Erfahrung und in Verbindung mit einem Fachgespräch gegenüber der VZ NRW nachgewiesen werden.
- Über die Teilnahme und das Expertenprofil entscheidet die VZ NRW.
- Die VZ NRW behält sich die Änderung der Qualitätskriterien des Expertenprofils in Bezug auf die Zulassung von Experten vor. Im Falle einer Abänderung werden die Nutzer und Experten darüber schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail informiert. Der Experte hat in diesem Falle die Möglichkeit, den Vertrag sofort zu kündigen. Die Zustimmung des Experten ist für die weitere Zusammenarbeit unerlässlich.
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§ 3 Aufgaben der Experten
- Der Experte beantwortet im Rahmen der in Anlage 2 genannten Bedingungen Fragen von Ratsuchenden zum Thema Bausanierung. Er beantwortet diese nach anerkannten Regeln und dem Stand der Technik bzw. auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse.
- Bei der Erstellung der Informationen und Antworten zur Veröffentlichung auf der Internetseite ist geltendes Recht zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Fragen, die aus diesen Gründen nicht beantwortet werden können, müssen durch den Experten abgelehnt werden.
- Auskünfte sind richtig und verständlich sowie gewissenhaft zu erteilen. Informationen sind verlässlich zu recherchieren und, sofern zuverlässige Quellen zur Beantwortung fehlen, ist darauf hinzuweisen.
- Zur Wahrung der Neutralität ist es den zugelassenen Experten untersagt, im Rahmen der Online-Auskunftserteilung Namen von Herstellern, Dienstleistern oder von Produkten zu benennen.
- In den Antworten dürfen keine Waren, keine Produkte oder Dienstleistungen angeboten oder beworben werden.
- Weitere Details zur Teilnahme am Expertennetzwerk ergeben sich aus den "Bedingungen für die Teilnahme am Expertennetzwerk KN 21" (Anlage 2), die hiermit Vertragsbestandteil werden.
Der Experte gibt eine gültige E-Mail-Adresse an. Diese dient nur zur Kontaktierung durch das System und seitens des Koordinators des Netzwerkes der VZ NRW. Eine Veränderung der Adresse oder längerfristige Nichterreichbarkeit sind dem Systemkoordinator mitzuteilen.
Die Nutzung der Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz.
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§ 4 Neutralität
Zur Wahrung der Neutralität ist es den zugelassenen Experten untersagt, im Rahmen der Online-Auskunftserteilung Namen von Herstellern, Dienstleistern oder von Produkten zu benennen.
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§ 5 Rechte der Experten
- eine Frage aus dem zugewiesenen Fragepool zu entnehmen. Er soll sich sicher sein, dass er die Frage beantworten kann. Bei einer mehrteiligen Frage muss zumindest ein Teilaspekt vom Experten im Zusammenhang beantwortet werden;
- die Beantwortung von direkt an ihn geschickte Fragen abzulehnen;
- die Datenbank zur Recherche von Antworten kostenlos zu nutzen;
- mit Nutzern nur aufgrund eines kostenpflichtigen Frage-Antwortprozess in direkten Kontakt zu treten. Die Kontaktaufforderung muss vom Nutzer ausgehen;
- das Logo des Netzwerkes nach § 11 dieses Vertrages zu nutzen;
- eigene Fragen und Antworten in die Datenbank einzustellen;
- nur eine Frage zur Beantwortung und Recherche (max. 48h) zu reservieren;
- bei der Recherche auf die von der VZ NRW für das Expertennetz freigegebenen Webseiten zu verweisen oder zu verlinken. Die Liste dieser "verlinkbaren" Webseiten wird im Expertennetz allen Experten zugänglich gemacht;
- festzulegen, wann und wie oft er vom System über unbeantwortete Fragen informiert wird. Eine Benachrichtigung erfolgt mindestens alle 4 Tage, kann aber auch auf eine tägliche Benachrichtigung eingestellt werden;
- zum Austausch und der Beantwortung von Fragen ein nur für Experten zugängliches Forum im Netzwerk zu nutzen;
- an angebotenen Erfahrungsaustauschen teilzunehmen;
- Veranstaltungen, bei denen er als Referent tätig ist, in den Veranstaltungskalender des Forums einzustellen;
- seinen Expertenschlüssel gegen einen Jahresbeitrag von 75,00 € inkl. MwSt* in der Expertenliste aktivieren zu lassen. Bei der Suche nach einem Experten ist es für Nutzer des Netzwerkes möglich, aktivierte gelistete Experten zu kontaktieren.
- das interne Forum der Experten für Bausanierung und einen Kalender zur internen Kommunikation zu nutzen.
Der Experte ist berechtigt:
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§ 6 Ruhen der Expertentätigkeit
Der Experte hat das Recht, seine Expertentätigkeit zeitweilig ruhen zu lassen. In diesem Zeitraum, der bis zu 3 Monate andauern kann, steht ihm das Expertennetz nur eingeschränkt zu Verfügung. Eine Kontaktierung durch Nutzer ist für diesen Zeitraum ausgeschlossen. Die Entnahme und das Reservieren von Fragen sind nicht möglich. Die Recherche und das Einstellen von Fragen in die Datenbank sind weiterhin (kostenlos) möglich, einzelne Antworten können kostenpflichtig sein. Das Forum ist für diesen Zeitraum zugänglich. Der Experte kann sich über seinen Zugang selbständig abmelden.
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§ 7 Deaktivierung des Zuganges
- Die VZ NRW hat das Recht, den Zugang und die Daten des Experten zu deaktivieren, sofern begründete Zweifel an der Richtigkeit bei Angaben zur Person des Experten oder Inhalten bei der Beantwortung der Fragen bestehen. Ebenfalls behält sich die VZ NRW das Recht vor, Informationen oder Änderungen auf der Website jederzeit zu ergänzen oder zu löschen.
- Die VZ NRW ist zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung eines Zuganges berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eingestellte Informationen im Inhalt rechtswidrig sind und/oder diesen Vertrag und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegen insbesondere vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen, gleich welcher Art, gegen die VZ NRW und/oder die Nutzer ankündigen oder ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Experten für die VZ NRW stützen.
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§ 8 Zugang und Passwort, Geheimhaltung, Datenschutz
- Der Zugang zum Netzwerk wird durch eine Zugangsberechtigung ermöglicht (Login und persönliches Kennwort).
- Die Zugangsmöglichkeit wird durch die VZ NRW mit Inkrafttreten des Vertrages (§ 15) zur Verfügung gestellt.
- Der Experte wird auf der Internetseite altbauwissen.nrw.de verschlüsselt dargestellt.
- Der Experte verpflichtet sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich der Daten und Informationen der Ratsuchenden, die ihm im Rahmen der Beratung zur Kenntnis kommen. Er ist nicht berechtigt, diese an Dritte weiterzuleiten.(siehe auch Ziffer 7. Datenschutz in den Bedingungen - Anlage 2)
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§ 9 Vergütung der Expertentätigkeit
Der Experte erhält keine Vergütung für seine Tätigkeit als Experte im Rahmen dieses Vertrages.
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§ 10 Beitrag für den Eintrag in die Expertenliste **
Die VZ NRW wird dem Experten für die Eintragung in die Expertenliste die gemäß § 5 Abs. (13) des Vertrages geschuldeten Jahresbeitrag sechs Wochen nach Beginn der gewünschten Gesamtlaufzeit in Rechnung stellen. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig und kann per Lastschriftverfahren oder per Überweisung beglichen werden.
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§ 11 Logo und Nutzungsrecht
- Das Urheberrecht am Logo befindet sich bei der VZ NRW. Nutzungsrechte stehen dem Experten nur in dem Umfang zu, in dem sie ihm mit dem beiliegenden Vertrag ausdrücklich eingeräumt werden. Einräumung oder Übertragung des Nutzungsrechtes am Logo seitens des Experten sind unzulässig.
- Mit Inkrafttreten dieses Vertrages erhält der Experte das Recht, das Logo gemäß Anlage 1 "Logo" für seine Beratungstätigkeit auf der Grundlage dieses Vertrages zu nutzen. Im Übrigen bedarf die Verwendung, insbesondere für die Öffentlichkeitsarbeit, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der VZ NRW.
- Das Logo darf im Internet, mit dem Namen des Experten auf seinem Briefpapier, an seinem Firmenschild sowie im Übrigen mit dem Namen verwendet werden, soweit es den Richtlinien dieses Vertrages entspricht. Das Logo darf auf den Web-Sites des Experten abgebildet werden.
- Das Logo darf in gedruckter Form nur als Hinweis auf das Expertennetzwerk oder im Internet nur als Link zur Homepage des Netzwerkes altbauwissen.nrw.de verwendet werden.
- Das Logo darf in keiner Weise verändert werden.
- Das Logo darf nur aus den von der VZ NRW zur Verfügung gestellten elektronischen Dateien verwendet werden.
- Das Logo stellt keine Zertifizierung durch die VZ NRW dar.
- Bei vertragswidrigem Gebrauch des Logos ist dessen Nutzung nach Aufforderung durch die VZ NRW sofort oder innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Im Übrigen gilt § 13 Absatz (4) des Vertrages.
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§ 12 Haftung der Vertragsparteien
- Der Experte hat seine Tätigkeit mit höchst möglicher Sorgfalt auszuüben. Der Experte haftet für fehlerhafte Antworten in vollem Umfang.
- Jede Haftung der VZ NRW gegenüber dem Experten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Zugriff auf die Website "altbauwissen.nrw.de", deren Elemente und/oder aus deren Benutzung ergeben oder aus der Unmöglichkeit oder Einschränkung des Zugriffs oder der Benutzung (wie z.B. Funktionsunterbrüche, technische Fehler usw.).
- Die VZ NRW haftet gegenüber dem Experten nicht für Schäden jeglicher Art, die aus der Verwendung des Logos seitens des Experten entstehen oder hiermit zusammenhängen.
- Der Experte stellt die VZ NRW von jeglicher Art von Schadenersatzansprüchen frei, die durch seine Registrierung und/oder Teilnahme an dieser Plattform entstehen könnten.
- Der Experte verpflichtet sich eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, begrenzt auf einen Betrag in Höhe von 1.500.000 € (in Worten: Eine Millionen Fünfhunderttausend Euro) für Personschäden und 250.000 € (in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro) für Sach- und Vermögensschäden. Die Police ist auf Verlangen der VZ NRW vorzulegen.
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§ 13 Vertragslaufzeit, Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Der Vertrag ist unbefristet.
- Er kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Eine anteilige Erstattung des Jahresbeitrages für den Eintrag in die Expertenliste ist bei vorzeitiger Kündigung nicht möglich.
- Ein fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt daneben unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- - Einstellung der Plattform.
- - Vertragswidriger Gebrauch des Logos
- Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das Recht zur Nutzung des Logos.
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§ 14 Urheberrecht
Die Nutzung aller Ergebnisse aus der Beratungstätigkeit des Experten (Antworten zu den gestellten Fragen) stehen der VZ NRW und dem Zuwendungsgeber Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Landes NRW (MUNLV) uneingeschränkt auch über die Dauer der vertraglichen Beratungstätigkeit des Experten hinaus, d.h. auch nach der Beendigung des Vertrages, zur Verfügung.
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§ 15 Inkrafttreten des Vertrages
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die VZ NRW die Beratungsfelder des Experten festgelegt und schriftlich bestätigt hat. Gleichzeitig erhält der Experte seinen Expertenschlüssel, ein Login und sein Kennwort.
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§ 16 Schlussbestimmungen
- Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
- Weitere Vereinbarungen zu diesem Vertrag bestehen nicht.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
- Sollte eine Regelung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder der Vertrag lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung bzw. an die Stelle der Regelungslücke tritt - wenn eine geeignete gesetzliche Vorschrift fehlt - eine solche Regelung, die die Parteien in Kenntnis der Regelungslücke bei sachgemäßer Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten und getroffen haben würden bzw. durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten erreicht würde.
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Der Schriftverkehr betreffend diesen Vertrag erfolgt über:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Bereich Spezielle Verbraucherthemen
Gruppe Energie, Bauen und Wohnen
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
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Anlage 1: Logo des Expertennetzes
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Anlage 2: Bedingungen für die Teilnahme am Expertennetzwerk KN21
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*/** Gilt erst nach dem Probebetrieb 2006










